Freistellung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV
Hiermit bestätigen wir rechtsverbindlich, das die Firma BEYCODENT für alle Verkaufs- und Transportverpackungen im Sinne von § 3 der deutschen Verpackungsverordnung in der heut geltenden Fassung, welche die Firma in Verkehr bringt, an einem System zur Entsorgung im Sinne von § 6 Abs. 3 Satz 1 VerpackV in Deutschland beteiligt ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.
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